Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der Webseite von VANBID sowie der dazugehörigen Plattform.

Diese AGB treten für alle Nutzer mit ihrer Registrierung in Kraft.

Erfolgen Änderungen an dieser AGB, werden bestehende Nutzer über die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail oder beim nächsten Besuch der Webseite von VANBID über die neuen AGB in Kenntnis gesetzt. Stimmen sie den neuen AGB nicht zu, kann ihr Zugriff auf die Website ganz oder teilweise eingeschränkt werden.

II. Nutzung der Plattform

Die VANBID GmbH, {...Firmenanschrift...}, {...Handelsregister...} („Betreiber") stellt unter der Internetadresse von VANBID eine Vermittlungsplattform (im Folgenden „Plattform") für den Verkauf gebrauchter und neuer Freizeitfahrzeuge, insbesondere Wohnmobile, Wohnwagen und ähnlicher Fahrzeuge zur Verfügung.

Der Betreiber wird mit der Verfügungstellung der Plattform lediglich vermittelnd tätig. Der Betreiber bietet selbst keine Fahrzeuge zum Verkauf an und wird insbesondere nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieser Plattform geschlossenen Kaufverträge.

Die Plattform vermittelt den Verkauf von Freizeitfahrzeugen per Online-Auktion zwischen privaten Verkäufern und gewerblichen Händlern. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Verkäufer (Privatperson) und dem Käufer (gewerblicher Händler) zustande.

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Plattform sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

Die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Plattform erfolgt von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) in der Zeit von 9 bis 17 Uhr. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Plattform ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 48 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Betreiber.

Der Betreiber ist berechtigt, seine Leistungen zeitweilig einzuschränken, wenn dies für die (verbesserte) Funktionsfähigkeit, Sicherheit und/oder Anpassung der Plattform erforderlich ist („Wartungsarbeiten"). Soweit möglich, werden Wartungsarbeiten und die erwartete Dauer wenigstens 3 Tage vor ihrer Durchführung angekündigt.

III. Registrierung, Sperrung und Kündigung des Nutzerkontos

Die Nutzung des vollen Funktionsumfangs der Plattform setzt die Registrierung und Anmeldung als Nutzer voraus.

Berechtigt zur Registrierung als Käufer sind nur gewerbliche Gebraucht- und Neuwagenhändler, insbesondere mit Spezialisierung auf den Wohnmobil- und Wohnwagenmarkt, im Folgenden als „Käufer", „Bieter" oder „Höchstbieter" bezeichnet. Die Eigenschaft als Fahrzeughändler ist durch entsprechende Unterlagen (z. B. Gewerbeanmeldung) nachzuweisen. Der Betreiber wird die Zulässigkeit einer Registrierung anhand der eingereichten Unterlagen und Daten prüfen und im positiven Fall eine Freischaltung vornehmen. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Der Betreiber wird Verbrauchern oder sonstigen Gewerbetreibenden, die keinen Bezug zum Fahrzeughandel haben, keinen Zugang zum Bieten gewähren.

Berechtigt zur Registrierung als Verkäufer sind private Eigentümer, die gebrauchte oder neue Wohnmobile oder Wohnwagen oder ähnliche Freizeitfahrzeuge zum Verkauf auf die Plattform einstellen möchten, im Folgenden als „Verkäufer" bezeichnet. Verkäufer handeln als Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB.

Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich im Laufe der Zeit diese Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben zu aktualisieren, bevor er an einer Auktion teilnimmt.

Zur Sicherung des Nutzerkontos setzt die Plattform eine Zwei-Faktor-Authentifizierung per E-Mail ein. Dabei wird bei der Anmeldung ein 6-stelliger Code an die hinterlegte E-Mail-Adresse versendet, der innerhalb von 5 Minuten eingegeben werden muss. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist für Händler und Administratoren verpflichtend, für Verkäufer optional aktivierbar.

Mit der Anmeldung und der Freischaltung des Nutzerkontos kommt zwischen dem Betreiber und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande.

Sowohl der Betreiber als auch die Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen kündigen. Nach erklärter Kündigung erlischt die Möglichkeit, neue Verkaufsinserate einzustellen oder auf solche bieten zu können.

Der Betreiber kann Maßnahmen wie z. B. die Sperrung eines Nutzers ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die vorliegende AGB verletzt. Der Betreiber kann insbesondere Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer versucht, die Auktion zu umgehen, indem er z. B. versucht, an die Kontaktdaten eines Käufers oder Verkäufers zu gelangen, um ein Geschäft außerhalb der Plattform durchzuführen. Kommt ein Käufer mit der Zahlung von Provisionsrechnungen an den Betreiber wiederholt in Verzug, behält sich der Betreiber das Recht vor, ein Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

IV. Online-Inseratserstellung

Verkäufer sind berechtigt, gebrauchte oder neue Wohnmobile oder Wohnwagen oder ähnliche Freizeitfahrzeuge zum Verkauf auf die Plattform einzustellen („Verkaufsinserat"). Ein Verkäufer hat die Möglichkeit, sein Fahrzeug einer breiten Käuferschicht von professionellen Händlern im Rahmen einer Online-Auktion zum Verkauf anzubieten.

Ein Verkaufsinserat wird vom Verkäufer selbst erstellt und ist gemäß den verbindlichen Vorgaben auf der Plattform zu gestalten. Ein Verkäufer kann beliebig viele Fahrzeuge einstellen. Jedes Fahrzeug entspricht einer Auktion bzw. einem Verkaufsinserat.

Der Verkäufer ist alleinig für den Inhalt des Verkaufsinserats verantwortlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, sein Verkaufsinserat wahrheitsgemäß und vollständig zu erstellen sowie einen verbindlichen Startpreis und einen Mindestpreis festzulegen. Der Mindestpreis stellt die Preisvorstellung des Verkäufers dar, zu der er das Fahrzeug mindestens verkaufen möchte. Der Mindestpreis wird den Händlern (Bieter) auf der Plattform nicht angezeigt. Der Verkäufer sichert die Richtigkeit der Angaben zu. Einzustellen sind insbesondere Informationen, die für die Kaufentscheidung möglicher Käufer von Bedeutung sein können (z. B. Mängel, fehlende Dokumente etc.). Ist dem Verkäufer schon bei der Inseratserstellung bekannt, dass eine Übergabe des Fahrzeugs abweichend von § VII Abs. 1 innerhalb von 15 Tagen nach Verkauf nicht möglich ist, muss der Verkäufer bei Erstellung des Verkaufsinserats die frühestmögliche Übergabe angeben.

Bei der Fahrzeugerfassung kann der Verkäufer Fotos des Fahrzeugs hochladen und relevante Dokumente (z. B. HU-Nachweise, Dienstbescheinigungen) beifügen. Alle Uploads werden auf Schadsoftware geprüft. Die Fahrzeugfotos werden für die Auktionsdarstellung öffentlich sichtbar. Fahrzeugdokumente sind nur für berechtigte Nutzer (Verkäufer und Administratoren) einsehbar.

Die Plattform bietet dem Verkäufer eine Fahrzeugbewertungsfunktion an, die eine Schätzung des Fahrzeugwerts auf Basis der eingegebenen Fahrzeugdaten und marktüblicher Vergleichswerte liefert. Diese Bewertung stellt keine verbindliche Preisempfehlung dar und begründet keine Haftung des Betreibers für die Werthaltigkeit des Fahrzeugs.

Änderungen sind nach Veröffentlichung des Verkaufsinserats grundsätzlich nicht mehr möglich. Sind Änderungen aufgrund fehlerhafter Angaben notwendig, so hat sich der Verkäufer unverzüglich beim Betreiber zu melden. Der Betreiber wird diese Änderungen prüfen und dann ggf. im Verkaufsinserat anpassen, sofern sie für die mögliche Kaufentscheidung relevant und legitim erscheinen. Der Betreiber wird den Bieterkreis darüber unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) schnellstmöglich informieren. Der Höchstbietende (Käufer) ist berechtigt, sein Angebot wegen der Änderung zu widerrufen oder zu bestätigen.

Auf der Plattform veröffentlichte Verkaufsinserate und sonstige Inhalte von Nutzern stellen nicht die Meinung des Betreibers dar. Die Verkaufsinserate werden nicht durch den Betreiber geprüft. Die Verkaufsinserate können ausdrücklich offensichtliche oder nicht offensichtliche Falschangaben enthalten.

Die Nichtdurchführung einer Prüfung von Verkaufsinseraten durch den Betreiber führt ausdrücklich nicht zur Haftung des Betreibers für deren Inhalt.

Der Betreiber ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Verkaufsinserats nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder davon abhängig zu machen, dass der Verkäufer dieses zuvor entsprechend den Vorgaben des Betreibers anpasst.

Der Verkäufer verpflichtet sich, sein Fahrzeug zum selbst festgelegten Mindestpreis zu verkaufen, sobald dieser in der Auktion durch ein Gebot eines Bieters mindestens erreicht oder übertroffen wird.

Der Verkäufer verpflichtet sich, spätestens 15 Tage nach Verkauf dem Käufer Eigentum am verkauften Fahrzeug zu verschaffen. Die Verschaffung des Eigentums erfolgt durch die Übergabe des Fahrzeugs mit allen dazugehörigen Dokumenten, insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie allen vorhandenen Fahrzeugschlüsseln. Die Parteien können eine abweichende Frist vereinbaren.

Sofern ein Käufer das Fahrzeug endgültig nicht abnehmen kann, weil der Verkäufer es anderweitig an einen Dritten verkauft hat und somit kein Eigentum mehr verschaffen kann, so haftet der Betreiber nicht für diesen Fall.

V. Ablauf der Online-Auktion, bindende Erklärungen und Vertragsschluss

Mit dem Einstellen des Verkaufsinserats und nach dessen Veröffentlichung (Freischaltung) durch den Betreiber beginnt eine Online-Auktion („Auktion") nach Maßgabe dieses Abschnitts.

Bei der Auktion handelt es sich nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB. In rechtlicher Hinsicht können zwischen Verkäufer und Käufer Kaufverträge durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande kommen.

Das Verkaufsinserat stellt ein bindendes Angebot dar, welches an den höchstbietenden Käufer gerichtet ist, der innerhalb der Bietzeit der Auktion wenigstens den im Inserat des Verkäufers angegebenen Mindestpreis (also den Preis, zu dem der Verkäufer den Verkauf seines Fahrzeugs garantiert) geboten hat. Der Mindestpreis wird den Händlern auf der Plattform nicht angezeigt. Die Bietzeit der Auktion wird von dem Betreiber festgelegt und beträgt im Regelfall bis zu 24 Stunden, in seltenen Fällen bis zu max. 72 Stunden (z. B. aufgrund von dazwischenliegenden Sonn- oder Feiertagen) ab Freischaltung durch den Betreiber.

Ist das Verkaufsinserat freigeschaltet und die Auktion hat begonnen, sind Änderungen hieran grundsätzlich nicht mehr möglich. Im Übrigen gilt hierzu § IV Abs. 6.

Ein Verkäufer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung einer bereits laufenden Auktion oder eine Verkürzung oder Verlängerung dieser. Der Betreiber kann im Einzelfall eine Auktion vorzeitig beenden, wenn der Verkäufer besondere Umstände vorgetragen hat, die eine vorzeitige Beendigung notwendig machen. Ist im Moment der Prüfung des Verkürzungs-, Verlängerungs-, oder Beendigungserfordernisses bereits ein Gebot auf die laufende Auktion des Verkäufers abgegeben worden, ist eine Verkürzung, Verlängerung oder vorzeitige Beendigung ausgeschlossen.

Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, das eingestellte Fahrzeug anderweitig bzw. zwischenzeitlich zu verkaufen, solange es sich in der Auktion befindet (im Regelfall bis zu 24 Stunden, in seltenen Fällen aufgrund von dazwischenliegenden Sonn- oder Feiertagen bis zu 48 oder 72 Stunden ab Freischaltung durch den Betreiber).

Ein Käufer kann auf Verkaufsinserate in der Auktion bieten. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Willenserklärung, welche bis zum Ablauf der Online-Auktion gültig ist. Ein bestehendes Gebot erlischt, wenn bis zum Ablauf der Online-Auktion ein höheres Gebot abgegeben wird. Das Höchstgebot bis zum Ablauf der Bietzeit ist die Annahmeerklärung im Sinne der §§ 147 ff. BGB, soweit wenigstens der Mindestpreis erreicht wurde. Handelt es sich um das höchste Gebot und der Mindestpreis ist nicht erreicht worden, gilt das Angebot für die Online-Nachverhandlung (s. dazu § VI) fort.

Ein Käufer kann unbegrenzt viele verbindliche Gebote (so gen. „Direktgebote") während der Laufzeit einer Online-Auktion für ein bestimmtes Fahrzeug abgeben. Falls der Bieter mehr als ein Gebot (Direktgebot) für dasselbe Fahrzeug abgibt, wird nur das höchste Gebot (Direktgebot) berücksichtigt. Das erste Direktgebot wird als „Startgebot" bezeichnet.

Der Käufer kann bei einer Auktion neben einem festen Gebot (Direktgebot) ebenfalls ein Maximalgebot abgeben, welches über einen programmierten Bietagenten ausgeführt wird. Ausgehend von dem festen Gebot (Direktgebot) des Käufers wird der Bietagent, bis das vom Käufer vorgegebene Maximalgebot erreicht wird, Angebote anderer Käufer auf dieses Verkaufsinserat jeweils um € 100,00 überbieten. Das Maximalgebot bleibt anderen Nutzern verborgen.

Gebotsschritte erfolgen in € 100 Schritten.

Ein Gebot eines Bieters kann vom Betreiber nur gelöscht werden, wenn es offensichtlich fehlerhaft abgegeben wurde (z. B. wurde das Gebot versehentlich um eine Zahl zu viel abgegeben, also z. B. statt € 50.000 wurden € 500.000 geboten). Ein Anspruch des Bieters auf die Löschung eines fehlerhaften Gebots durch den Betreiber besteht jedoch nicht.

Wird innerhalb der letzten {...Verlängerungszeit bei Spätgeboten in Minuten...} Minuten vor Ablauf der Auktion ein neues Gebot abgegeben („Spätgebot"), verlängert sich die Auktionszeit automatisch um {...Verlängerungszeit bei Spätgeboten in Minuten...} Minuten ab dem Zeitpunkt des Spätgebots. Dies gilt entsprechend für jedes weitere Spätgebot, sodass die Dauer der Auktion stets mindestens {...Verlängerungszeit bei Spätgeboten in Minuten...} Minuten nach dem zuletzt abgegebenen Gebot beträgt. Wird während dieser Verlängerungszeit kein weiteres Gebot abgegeben, endet die Auktion mit Ablauf der verlängerten Laufzeit.

Mit Auslauf der Auktion (nach Ende der regulären Bietzeit einschließlich aller Spätgebot-Verlängerungen) kommt zwischen dem Verkäufer und dem höchstbietenden Bieter, soweit dieser ein Gebot in Höhe des Mindestpreises oder darüber abgegeben hat, ein verbindlicher Vertrag über den Kauf bzw. Verkauf des inserierten Fahrzeugs zustande. Im Übrigen wird seitens der Parteien auf gesonderte Erklärungen hierzu verzichtet.

Mit Verkauf wird über die Plattform automatisch ein Kaufvertrag generiert, dessen Bestimmungen maßgeblich und verbindlich für beide Parteien gelten.

Liegt nach Auslauf der Auktion das Höchstgebot unterhalb des Mindestpreises des Verkäufers, so ist zunächst kein Vertrag zustande gekommen. In diesem Fall beginnt automatisch die Online-Nachverhandlung gemäß § VI.

VI. Online-Nachverhandlung

Ist im Sinne des vorstehenden § V mit dem Ablauf der Auktion kein Vertrag zustande gekommen, weil der Mindestpreis des Verkäufers nicht erreicht wurde, schließt sich eine „Online-Nachverhandlung" an. Im Rahmen einer Online-Nachverhandlung haben der Verkäufer und der Höchstbieter die freiwillige Möglichkeit, sich preislich noch zu einigen.

Diese Nachverhandlung läuft ausschließlich online über die Plattform ab. Kontaktdaten des Verhandlungspartners werden erst nach Zustandekommen eines Kaufvertrags freigegeben.

Wurde der Mindestpreis in einer Auktion nicht erreicht, wird mit dem Auslaufen der Auktion dem Verkäufer das letzte Höchstgebot über die Plattform elektronisch übermittelt und damit die Online-Nachverhandlung automatisch eingeleitet.

Der Verkäufer kann dieses Höchstgebot annehmen, ablehnen oder ein „Gegenangebot" abgeben. Hierfür wird ihm von der Plattform eine Frist gesetzt, die um 22 Uhr des Tages, an dem die Auktion ausläuft, verstreicht. Diese Frist kann bis spätestens 22 Uhr des Folgetages (nur Werktage) vom Betreiber verlängert werden, wenn der Verkäufer hierfür besondere Umstände vortragen kann. Ein Anspruch auf Verlängerung der Frist besteht jedoch nicht.

Ein etwaiges Gegenangebot des Verkäufers darf nicht höher sein als sein vorher festgelegter Mindestpreis.

Der Höchstbieter wird von der Plattform mit dem Auslaufen der Auktion darüber unterrichtet, dass er Höchstbietender war, der Mindestpreis nicht erreicht wurde und die Online-Nachverhandlung mit seinem letzten Höchstgebot eingeleitet wurde.

Sendet der Verkäufer ein Gegenangebot, kann der Höchstbieter dieses annehmen, ablehnen oder seinerseits ein „neues Angebot" abgeben. Jede Partei kann maximal {...Max. Anzahl Nachverhandlungsangebote...} Angebote (Gegenangebote bzw. neue Angebote) abgeben. Nach Ausschöpfung der maximalen Anzahl an Nachverhandlungsangeboten kann keine Partei weitere Angebote abgeben; die Nachverhandlung endet mit dem zuletzt vorliegenden Angebot, das von der Gegenseite angenommen oder abgelehnt werden kann.

Sendet der Verkäufer ein Gegenangebot, verlängert sich die Online-Nachverhandlung maximal bis zum Folgetag um 12:00 Uhr. Ist der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag, gilt die Verlängerung entsprechend fort bis zum nächsten Werktag um 12:00 Uhr. Ein Gegenangebot eines Verkäufers oder ein neues Angebot des Höchstbieters ist bis zum Fristablauf verbindlich. Sendet der Verkäufer ein Gegenangebot, so ist ein anderweitiger oder zwischenzeitlicher Verkauf außerhalb der Plattform des Betreibers bis zum Fristablauf des Gegenangebots nicht gestattet. Dieser Absatz gilt für alle Gegenangebote und neue Angebote, die Verkäufer oder Höchstbieter über die Plattform elektronisch übermitteln.

Ein gesendetes Gegenangebot oder neues Angebot kann nicht zurückgezogen werden und gilt verbindlich fort bis zum Ablauf der jeweiligen Frist.

In der Online-Nachverhandlung können die Parteien über die Plattform nachverhandeln, bis sich ein Preis gefunden hat, zu dem beide Parteien dem Geschäft zustimmen oder bis eine Partei das letzte vorliegende Gegenangebot bzw. neue Angebot ablehnt oder die maximale Anzahl an Nachverhandlungsangeboten ({...Max. Anzahl Nachverhandlungsangebote...} je Partei) ausgeschöpft ist. Mit der Annahme des letzten in der Nachverhandlung unterbreiteten Gegenangebots bzw. neuen Angebots kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Lehnt jedoch eine Partei ein vorliegendes Gegenangebot oder neues Angebot ab, verstreicht die vorgesehene Frist ohne Reaktion oder sind alle Nachverhandlungsangebote ausgeschöpft ohne Einigung, ist die Online-Nachverhandlung gescheitert und es kommt kein Vertrag zustande.

Scheitert die Online-Nachverhandlung, kann der Verkäufer sein Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt manuell in eine neue reguläre Auktionsrunde einstellen. Für diese neue Auktionsrunde kann der Verkäufer einen angepassten Startpreis und Mindestpreis festlegen.

Stellt der Verkäufer während einer regulären Auktionsrunde fest, dass eine Verschlechterung des Verkaufsobjekts eingetreten ist, während die Auktionsrunde noch läuft oder bereits abgelaufen ist, so wird der Verkäufer den Betreiber so schnell wie möglich darüber informieren.

VII. Fahrzeugübergabe, Kaufpreiszahlung

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 15 Tagen nach Verkauf über die Plattform Eigentum am verkauften Fahrzeug zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von 15 Tagen nach Kauf über die Plattform das gekaufte Fahrzeug selbst beim Verkäufer abzuholen oder abholen zu lassen. Die Verschaffung des Eigentums erfolgt durch die Übergabe des Fahrzeugs mit allen dazugehörigen Dokumenten, insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie allen vorhandenen Fahrzeugschlüsseln. Ist dem Verkäufer schon vorher bekannt, dass eine Übergabe des Fahrzeugs abweichend von S. 1 dieses Absatzes bis 15 Tage nach Verkauf über die Plattform nicht möglich ist, muss der Verkäufer bei Erstellung des Verkaufsinserats die frühestmögliche Übergabe angeben.

Die Parteien können abweichend von Abs. 1 dieses Paragraphen eine andere Frist zur Eigentumsverschaffung vereinbaren.

Befindet sich das Fahrzeug bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II z. B. aufgrund einer laufenden Finanzierung / Leasing nicht im Eigentum des Verkäufers, wird der Verkäufer spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs einen schriftlichen Nachweis des Sicherungsnehmers vorlegen, aus dem sich ergibt, wohin der Kaufpreis (ganz oder teilweise) zu zahlen ist, damit der Sicherungsnehmer die Zulassungsbescheinigung Teil II an den Käufer übersendet.

Der Betreiber empfiehlt dem Käufer, das ersteigerte Fahrzeug vor der Bezahlung zu überprüfen (grundsätzlich vor Ort beim Verkäufer).

Der Käufer verpflichtet sich, vor oder spätestens bei Abholung das Fahrzeug vollständig zu bezahlen. Die Zahlungsart (bar, Überweisung) vereinbaren die Parteien. Eine Bezahlung des Fahrzeugs erst nach Abholung ist ausgeschlossen.

VIII. Kosten für Käufer und Verkäufer, Vermittlungsprovision, Rechnungsstellung

Die Nutzung der Plattform ist für Käufer und Verkäufer grundsätzlich kostenlos.

Ein Verkäufer zahlt keine Gebühren, Provisionen oder sonstige Kosten, unabhängig davon, ob sein Fahrzeug verkauft wird oder nicht.

Ein Käufer zahlt für die Vermittlung eines Kaufs eines Fahrzeugs eine Provision an den Betreiber. Die Vermittlungsprovision beträgt 1,75 % netto (zzgl. der aktuell geltenden Umsatzsteuer) auf den auf der Plattform ausgewiesenen Online-Kaufpreis für ein Fahrzeug. Die minimale Vermittlungsprovision beträgt 399 Euro netto, die maximale Vermittlungsprovision beträgt 3.500 Euro netto. Erfüllt der Käufer die Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 1a UStG, erfolgt die Rechnungslegung rein netto. Die Provision wird in der Auktion netto ausgewiesen und live anhand des aktuellen Höchstgebots berechnet.

Mit erfolgtem Kauf über die Plattform wird automatisch eine elektronische Rechnung generiert. Der Käufer erkennt an, dass jede Rechnung nur elektronisch bereitgestellt wird, der Käufer erhält keine Papierrechnung. Die Rechnung kann jederzeit online abgerufen werden. Der Käufer erkennt an, dass der Betreiber keine nachträglichen Rechnungs- und Kaufvertragskorrekturen aufgrund eines zwischen Verkäufer und Käufer neu verhandelten Kaufpreises für Auktionen, die bereits abgelaufen sind, durchführt.

Eine Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei einem Zahlungsverzug behält sich der Betreiber vor, das Nutzerkonto vollumfänglich einzuschränken, bis die fällige Rechnung beglichen ist. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich der Betreiber vor, eine Nutzerkonto-Reaktivierungsgebühr in Höhe von 250 Euro netto zzgl. USt. zu erheben oder den Vertrag zu kündigen.

Im Falle der späteren Nichtabnahme eines online gekauften Fahrzeugs wird der Betreiber dem Käufer den Rechnungsbetrag vollumfänglich per Überweisung erstatten. Erstattungen erfolgen am 15. und 30. eines Monats.

Der Anspruch des Betreibers auf die Zahlung der Provision durch den Käufer erlischt mit einem wirksamen Rücktritt einer der Parteien vom Vertrag. Hiervon ausgenommen ist der Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Käufers. Kommt es zu einer schuldhaften Pflichtverletzung des Käufers, insbesondere zu einer versäumten Abnahme oder Bezahlung eines erworbenen Fahrzeugs über die Plattform, behält sich der Betreiber das Recht vor, die entgangene Vermittlungsprovision aus diesem Rechtsgeschäft beim Käufer in voller Höhe geltend zu machen bzw. eine bereits bezahlte Vermittlungsprovision einzubehalten. Der Käufer ist berechtigt, dem Betreiber einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Kommt es zu einer schuldhaften Pflichtverletzung des Verkäufers, z. B. falls der Verkäufer das eingestellte Fahrzeug vorzeitig (während der noch laufenden regulären Biet- / Auktionszeit oder während der Online-Nachverhandlung) anderweitig verkauft oder nach Verkauf über die Plattform seinen Vertragspflichten nicht nachkommt und somit kein Eigentum an seinem Fahrzeug verschafft oder stellt sich heraus, dass der Verkäufer über die Beschaffenheit des Fahrzeugs (Angaben im Verkaufsinserat zu Zustand, Historie, Ausstattung, Beschreibung, Mängel etc.) getäuscht hat, behält sich der Betreiber das Recht vor, die entgangene Vermittlungsprovision aus diesem Rechtsgeschäft beim Verkäufer in voller Höhe geltend zu machen. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Betreiber einen geringeren Schaden nachzuweisen.

IX. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers, Rücktrittsrechte

Das inserierte Fahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel, für Mängel an digitalen Produkten sowie an Waren mit digitalen Elementen verkauft, soweit nicht abweichend vereinbart oder in dieser Klausel hervorgehoben.

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für:

  • ausdrücklich schriftlich erklärte Garantien des Verkäufers,
  • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • Schäden wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (als wesentliche Vertragspflichten werden solche Pflichten verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung in diesem Fall der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist und/oder
  • für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

Käufer und Verkäufer sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich bei der Besichtigung bzw. Prüfung vor Ort beim Verkäufer, also bei Übergabe des Fahrzeugs, eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit (entspricht den verbindlichen Angaben des Verkäufers aus dem Verkaufsinserat) von der Soll-Beschaffenheit (entspricht dem tatsächlichen Zustand vor Ort nach Prüfung durch den Käufer) herausstellt, für deren Beseitigung bzw. Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands ein Aufwand erforderlich wäre, der wenigstens 1 % des Verkaufspreises ausmacht und wenn die Parteien eine Einigung über einen angepassten bzw. niedrigeren Kaufpreis nicht einvernehmlich finden (in einer Nachverhandlung „vor Ort").

Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Verschaffung des Eigentums weder innerhalb der vereinbarten Frist noch innerhalb einer durch den Käufer zu setzenden angemessenen Nachfrist nachkommt.

Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer seiner Verpflichtung zur Abholung und Übernahme des Fahrzeuges und zur Zahlung des Kaufpreises weder innerhalb der vereinbarten Frist noch innerhalb einer durch den Verkäufer zu setzenden angemessenen Nachfrist nachkommt.

X. Haftung durch den Betreiber

Für die inhaltliche Ausgestaltung und Rechtmäßigkeit eines Inserats haftet ausschließlich der Verkäufer.

Der Betreiber haftet nicht für die Erfüllung der wechselseitigen Pflichten aus abgeschlossenen Kaufverträgen.

Der Betreiber haftet den Parteien gegenüber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (also von solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages erst ermöglicht haben und auf deren Einhaltung der Verkäufer bzw. Käufer oder Dritter regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung bei Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Betreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht, soweit der Betreiber einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Fahrzeugs übernommen hat und für Ansprüche des Betreibers nach dem Produkthaftungsgesetz.

XI. Digitale Unterschrift

Um Fahrzeuge auf der Plattform einzustellen oder Gebote abzugeben, ist die Hinterlegung einer digitalen Unterschrift erforderlich. Die Unterschrift wird auf einem elektronischen Pad erfasst und als Bilddatei gespeichert.

Die digitale Unterschrift wird automatisch in Kaufverträge eingebettet, die durch ein erfolgreiches Gebot oder einen direkten Verkauf zustande kommen. Mit der Hinterlegung der Unterschrift stimmt der Nutzer zu, dass diese elektronisch gespeichert und für Vertragszwecke verwendet wird.

Änderungen der Unterschrift werden protokolliert. Die jeweils aktuell hinterlegte Unterschrift ist maßgeblich für neue Verträge. Bereits geschlossene Verträge behalten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Unterschrift.

Die Speicherung und Verarbeitung der digitalen Unterschrift erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Der Nutzer kann die hinterlegte Unterschrift jederzeit in seinem Profil einsehen und ändern.

XII. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich eine Lücke in diesen AGB herausstellt. An die Stelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrags bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung (z. B. der Zeit, der Frist oder eines Termins), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.

Diese AGB, der Vertrag über die Nutzung der Plattform sowie die zwischen Verkäufer und Käufer über die Plattform abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) und der Regelungen des internationalen Privatrechts.

Für Streitigkeiten zwischen dem Betreiber und Nutzern ist {...Gerichtsstand...}, Deutschland, Gerichtsstand, soweit der Nutzer nicht Verbraucher ist. Der Betreiber ist berechtigt, den Käufer auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

Kaufvertrag (Muster)

Zwischen

[Daten / Angaben des Verkäufers]

im Folgenden „Verkäufer"

und

[Daten / Angaben des Käufers]

im Folgenden „Käufer"

Verkäufer und Käufer im Folgenden gemeinsam auch die „Parteien"

{...Datum des Verkaufs...}

I. Kaufvertrag

Der Verkäufer hat auf der Plattform VANBID (im Folgenden „Betreiber") sein Fahrzeug mit den verbindlichen Angaben gemäß Anlage 1 inseriert.

Der Käufer hat das Fahrzeug zu einem Kaufpreis in Höhe von € [Kaufpreis] erworben.

II. Fahrzeugübergabe, Kaufpreiszahlung

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 15 Tagen nach Verkauf über die Plattform Eigentum am verkauften Fahrzeug zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von 15 Tagen nach Kauf über die Plattform das gekaufte Fahrzeug selbst beim Verkäufer abzuholen oder abholen zu lassen. Die Verschaffung des Eigentums erfolgt durch die Übergabe des Fahrzeugs mit allen dazugehörigen Dokumenten, insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie allen vorhandenen Fahrzeugschlüsseln. Hat der Verkäufer bereits im Verkaufsinserat gemäß Anlage 1 eine abweichende Übergabe angegeben (mehr als 15 Tage ab Verkaufsdatum über die Plattform), so gilt zur Eigentumsverschaffung diese Frist.

Die Parteien können eine abweichende Frist zur Eigentumsverschaffung vereinbaren.

Befindet sich das Fahrzeug bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II z. B. aufgrund einer laufenden Finanzierung / Leasing nicht im Eigentum des Verkäufers, wird der Verkäufer spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs einen schriftlichen Nachweis des Sicherungsnehmers vorlegen, aus dem sich ergibt, wohin der Kaufpreis (ganz oder teilweise) zu zahlen ist, damit der Sicherungsnehmer die Zulassungsbescheinigung Teil II an den Käufer übersendet.

Der Betreiber empfiehlt dem Käufer, das ersteigerte Fahrzeug vor der Bezahlung zu überprüfen (grundsätzlich vor Ort beim Verkäufer).

Der Käufer verpflichtet sich, vor oder spätestens bei Abholung das Fahrzeug vollständig zu bezahlen. Die Zahlungsart (bar, Überweisung) vereinbaren die Parteien. Eine Bezahlung des Fahrzeugs erst nach Abholung ist ausgeschlossen.

Soweit noch nicht durch den Verkäufer erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens 7 Werktage nach Erhalt der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, umzumelden oder abzumelden.

III. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers, Rücktrittsrechte

Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel, für Mängel an digitalen Produkten sowie an Waren mit digitalen Elementen verkauft.

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für:

  • ausdrücklich schriftlich erklärte Garantien des Verkäufers,
  • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • Schäden wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (als wesentliche Vertragspflichten werden solche Pflichten verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung in diesem Fall der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist und/oder
  • für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

Käufer und Verkäufer sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich bei der Besichtigung bzw. Prüfung vor Ort beim Verkäufer, also bei Übergabe des Fahrzeugs, eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit (entspricht den verbindlichen Angaben des Verkäufers aus dem Verkaufsinserat) von der Soll-Beschaffenheit (entspricht dem tatsächlichen Zustand vor Ort nach Prüfung durch den Käufer) herausstellt, für deren Beseitigung bzw. Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands ein Aufwand erforderlich wäre, der wenigstens 1 % des Verkaufspreises ausmacht und wenn die Parteien eine Einigung über einen angepassten bzw. niedrigeren Kaufpreis nicht einvernehmlich finden (Nachverhandlung „vor Ort").

Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Verschaffung des Eigentums weder innerhalb der vereinbarten Frist noch innerhalb einer durch den Käufer zu setzenden angemessenen Nachfrist nachkommt.

Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer seiner Verpflichtung zur Abholung und Übernahme des Fahrzeuges und zur Zahlung des Kaufpreises weder innerhalb der vereinbarten Frist noch innerhalb einer durch den Verkäufer zu setzenden angemessenen Nachfrist nachkommt.

Übergabebestätigung

Der Verkäufer bestätigt, den vollständigen Kaufpreis in bar/unbar selbst oder auf ein von ihm angegebenes Konto eines Dritten erhalten zu haben.

Der Käufer bestätigt, das Fahrzeug geprüft und für vertrags- und vereinbarungsgemäß befunden zu haben.

Der Käufer bestätigt, alle zugehörigen bzw. verfügbaren Unterlagen und Schlüssel vom Verkäufer erhalten zu haben.

Der Käufer bestätigt die Übernahme des Fahrzeugs.

Stand {...Datum...}